Vorbereitung
Folgen Sie diesem externen Link, um sich Prüfungsaufgaben der vergangegenen Jahre auf dem Bayerischen Realschulnetz anzusehen.
|
Der Probeunterricht
Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die die Aufnahmebedingungen an die Realschule noch nicht erfüllen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen dem Probeunterricht unterziehen. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen. Die Aufgaben dazu werden zentral gestellt und bewertet. Im Einzelnen wird geprüft...
...im Fach Deutsch:
im Fach Mathematik:
|
Durchführung
|
Der Probeunterricht findet in den Räumen der Realschule statt. Unterrichtet wird in den Fächern Deutsch und Mathematik. Eine Unterrichtsgruppe im Probeunterricht umfasst etwa 12 Teilnehmer. Sie werden von mindestens zwei Mitgliedern des Aufnahmeaussschusses verantwortlich unterrichtet, beobachtet und bewertet. Der Aufnahmeausschuss setzt sich ausschließlich aus Lehrkräften der Realschule zusammen.
Kann ein Schüler aus einem unverschuldeten Grund an der Prüfung nicht teilnehmen, so sollte die Schulleitung unverzüglich informiert werden. Anfang September ist ein Nachholtermin angesetzt. |
Probeunterricht
|
Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung. Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich. Im gleichen Kalenderjahr kann der Probeunterricht leider nicht wiederholt werden. Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann. Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt. |
Probeunterricht für Schüler der 5. Jahrgangsstufe?
|
Berechtigt zum Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule an die 5. Klasse Realschule sind Schüler/innen mit einem Durchschnitt von 2,5 oder besser in den Fächern D/M im Jahreszeugnis. Es gibt keinen Probeunterricht. Bitte melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bereits mit dem Halbjahreszeugnis an. Der Übertritt erfolgt zu Beginn des nächsten Schuljahres.
Nur Schüler der 5. Jahrgangsstufe einer staatlich genehmigten Schule nehmen am Probeunterricht für die 5. Jahrgangsstufe teil! Der Übertritt von der 5. Klasse des Gymnasiums in die 5. Klasse der Realschule ist ohne Einschränkung zu Beginn des Schuljahres möglich. |
Staatliche Realschule Sonthofen
Sudetenstraße 6 87527 Sonthofen Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 07:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 07:30 - 13:30 Uhr Website by FILI CONCEPT
|
|
|